Allgemeine Geschäftsbedingungen (InternetAGB)
der
Agentur „Stoodio“, Janina Stacharczyk
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis
zu Privatkunden, Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, und zwar für jegliche Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen
und Leistungen, die die Firma „Stoodio“, Janina Stacharczyk
(nachfolgend: Provider). Im Weiteren erkennt der Auftraggeber mit
der Erteilung des Auftrages die zu diesem Zeitpunkt geltende Preisliste
des Verlages an.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
erkennt der Verlag nicht an. Sie werden nicht zum Vertragsbestandteil,
es sei denn, der Verlag stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung schriftlich zu. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder
von diesen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers dessen Auftrag
ohne ausdrücklichen Vorbehalt annimmt und ausführt.
Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab
Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung widerrufen.
Das Widerrufsrecht entfällt, wenn Stoodio nach dem vertraglich
vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung
beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
2. Leistungspflichten des Providers
(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur
von 98,5% im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten,
in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere
Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung
stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch.
Der Provider ist befugt solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung
gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen,
zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall
informiert der Provider den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart,
gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlose technische Unterstützung
(Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon
innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Provider leistet keinen
direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen
Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider
die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern
oder Dritten erbringen lassen.
3. Internetdomains
(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren
lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden
und der jeweiligen Vergabestelle zustande, der Provider wird nur als
Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen
Vergabestelle.
(a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren
anderer Vergabestellen, sofern der Provider nicht bei Vertragsabschluss
auf eine andere Regelung hinweist.
(2) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er
übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für
den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert)
werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand
haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers
vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain
aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den
Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Der Provider ist
in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain
zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige
Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens
€ 7000,-) stellt.
(4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen
Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider
hiermit frei.
4. Internet-Präsenzen
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete
Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde keine pornographischen Inhalte
und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder
anbieten zu lassen, die pornographischen und/oder erotischen Inhalte
(z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde
darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen,
soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern
bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung
gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss
der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe
in Höhe von € 5000,- Der Provider ist bei einem Verstoß
gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine
Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
5. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle
Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver
selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige
Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall
zu gewährleisten.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig
und vollständig sind. Er verpflichtet sich dem Provider jeweils
unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten
zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers binnen
15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse
sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.
(3) Der Kunde hat in seinen POP3- E-Mail-Postfächern eingehende
Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der
Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche
Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach
Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Provider
behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden,
wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen
überschritten sind.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des Zugang
zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten
und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz
auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme
der Einrichtungen des Providers verursachen, insbesondere CGI- und
PHP-Skripte. Der Provider kann Internet-Präsenzen mit diesen
Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde
die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.
(6) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen
(Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte
Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt der Provider
dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden
Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
(7) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider gestellten
Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten
von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht
davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran
hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie
die Verbreitung von Viren.
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen
verstößt, ist der Provider zur sofortigen Einstellung aller
Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
6. Abnahme, Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme
verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin
aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten
ist, gilt die vertragliche Leistung vom Provider mit Nutzung durch
den Kunden als abgenommen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die
gesamte gelieferte Ware Eigentum vom Provider. Kommt der Kunde mit
der Zahlung in Verzug, kann der Provider, unbeschadet sonstiger Rechte,
die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen,
wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat.
7. Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien
ergeben sich aus dem jeweils vom Provider erstellten Angebot.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider
insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von
zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs.
4, 5 Abs. 5, 5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der
Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz
nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten
Vorgaben genügt.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin
in die Pflege eines anderen Providers gestellt hat, ist der Provider
berechtigt, die Domain im Namen des Kunden freizugeben oder die Domain
nach DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
per Posteinschreiben.
8. Preise und Zahlung
(1) Die in diesem Auftrag vereinbarten Entgelte bucht der Auftragnehmer
monatlich im Voraus innerhalb der ersten Kalenderwoche per Lastschriftverfahren
vom Konto des Kunden ab. Setupgebühren und wegen Vertragsschluss,
Vertragsänderung oder ähnlichen Fällen anteilig anfallende
Entgelte werden sofort per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden
abgebucht. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto
im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollte dem Auftragnehmer
durch die Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts Kosten
entstehen, wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich
erstatten.
(2) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung
nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann
ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe
von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage
mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Provider
zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(3) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des
Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen
wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
(4) Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen
ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Sofern die
Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten
liegt, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht
für Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt
der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit
den neuen Konditionen fortgesetzt.
(5) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst
nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte
vorzunehmen.
(6) Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit unwidersprochenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes
gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und §
478 Abs. 1 BGB.
9. Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung
und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder
nach seinen Informationen für ihn vom Provider erstellten Webseiten
weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes
Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht,
verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die
inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem
Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen
Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche
gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte
auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie
angeblich fremde Rechte verletzen.
(2) Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann,
dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten
ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar
machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen
Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider
hiermit frei.
10. Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden
für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt
er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den
erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt
(z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem
Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für die Dauer der
Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der
jeweiligen Programmhersteller.
(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung
des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen,
eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen
an den Provider zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software
in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht
gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.
11. Gewährleistung
(1) Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder Teile
davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte
Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers über.
(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich
nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen
oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen
fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind
darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung
angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet,
vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung
nach dem Bedienerhandbuch oder anderweitig vom Provider dafür
zur Verfügung gestellten Dokumentationen durchzuführen.
Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach
Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,
längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich
nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt
er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels,
gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige
begründet ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider
ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware
Mängel nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht
spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem
Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden
über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl,
ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung
(Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten
Preises (Minderung) zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls
einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn,
dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung
nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung,
insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger
vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Der Provider weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu
erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet
oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der
Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte
Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügen, für
bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler-
und virusfrei ist. Der Provider gewährleistet gegenüber
dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte
Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen
gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt der
Provider keinerlei Gewährleistung.
12. Haftungsbeschränkung
(1) Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe
der nachfolgenden Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden
nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der Provider nach
den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den gesetzlichen
Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe
der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze
(z. Zt. EUR 12.782,30).
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn
er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen
haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen
Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe
der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze
(z. Zt. EUR 12.782,30).
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere
Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn,
ist ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
13. Datenschutz
(1) Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin,
dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen,
die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt,
Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und
Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck,
insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde
erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen
Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung
seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene
Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der
Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit
über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft,
vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider
wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden
ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt
nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist,
Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren
oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen
und der Kunde nicht widerspricht.
(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen
wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen
auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht
jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für
die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt
der Kunde deshalb selbst Sorge.
14. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis
von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf
rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der
von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies
gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
15. Schlussbestimmungen
(1) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem
Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen
im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des
Providers und bietet diese Gesellschaft dem Kunden einen Vertrag an,
der einem mit dem Provider geschlossenen Vertrag entspricht, so kann
der Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
16. Erfüllungsort, Gerichtstand
Soweit der Auftraggeber einen kaufmännischen Betrieb unterhält
oder es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist
Erfüllungsort Güster und bei allen sich aus oder im Zusammenhang
mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher
Gerichtsstand Mölln.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht (insbesondere
BGB und HGB) unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher
Bestimmungen und des Wiener UN-Kaufrechts.
17. Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke
enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke
tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende
Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie
die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
AGB-Anhang A (Server-Speicherplatzbereitstellung)
1. Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen
für den Zugang zum Internet.
(2) Gegenstand dieses Vertrages ist des Weiteren die Bereitstellung
von Computer-Speicherplatz zur Speicherung einer Website des Kunden
und die Einstellung dieser Website in das World Wide Web mit der Möglichkeit
des weltweiten Zugriffs.
(3) Gegenstand dieses Vertrages ist ferner die Einrichtung eines E-Mail-Accounts
für den Kunden und die Speicherung von E-Mails des Kunden.
(4) Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Beschaffung von Internet-Domains
für den Kunden.
2. Pflichten des Providers
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang dauerhaft
zu ermöglichen. Er hat dafür im Rahmen seiner Möglichkeiten
ausreichend Einwahlleitungen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Anbieter wird dem Kunden zur Ermöglichung des Zugangs
zum Internet Zugangsdaten (Benutzernamen, Kennwort) zur Verfügung
stellen. Der Anbieter informiert den Kunden über die Möglichkeiten
zur Einwahl auf den Server des Anbieters.
(3) Ein Anspruch auf eine zu jeder Zeit freie Leitung besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich, für eine ausreichend große
Übertragungsrate von seinen Servern zu anderen Servern und Routern
innerhalb des Internet zu sorgen.
(5) Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz auf
einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung einer Website geeignet
ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen eigenen Server des
Anbieters oder um einen Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der
Anbieter berechtigt ist.
(6) Der vertragsgegenständliche E-Mail-Account (§ 1 Abs.
3 dieses Vertrages) umfasst E-Mail-Adressen, die unter der Kundendomain
eingerichtet sind.
(7) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Website im
World Wide Web weltweit abrufbar ist und dass der Kunde die Möglichkeit
hat, die unter dem E-Mail-Account gemäß § 1 Abs. 3
dieses Vertrages gespeicherten E-Mails abzurufen und E-Mails zu versenden.
(8) Um dem Kunden den Zugriff auf die unter dem E-Mail-Account gemäß
§ 1 Abs. 3 dieses Vertrages gespeicherten E-Mails und die Änderung
der gemäß § 1 Abs. 2 dieses Vertrages gespeicherten
Website zu ermöglichen, vergibt der Anbieter Zugangsdaten (Benutzernamen
und Kennwort) an den Kunden.
(9) Der Anbieter ist nicht berechtigt, die E-Mail-Kommunikation des
Kunden zu überwachen oder zu kontrollieren.
(10) Der Anbieter wird sich bemühen, den vertragsgegenständlichen
E-Mail-Account gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen
und zu verhindern, dass die E-Mail-Kommunikation des Kunden durch
Dritte überwacht wird. Eine Gewähr dafür, dass die
E-Mail-Kommunikation unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangt,
kann der Anbieter indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit
im Internet nicht übernehmen.
3. Pflichten des Kunden
(1) Sollte es bei der Einwahl in das Internet oder bei der Nutzung
des Servers gemäß § 2 Abs. 5 dieses Vertrages zu Störungen
kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich
in Kenntnis setzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß
§ 2 Abs. 2 und 8 dieses Vertrages gegenüber unbefugten Dritten
geheimzuhalten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort so aufzubewahren,
dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich
ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
(3) Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages
gelten nicht die Personen, die den Telefon-Anschluss, über den
der Zugang zum Internet ermöglicht werden soll, mit Wissen und
Willen des Kunden nutzen.
(4) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen
Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren
Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes
Recht oder Rechte Dritter verstößt. Darüber hinaus
verpflichtet sich der Kunde, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen
E-Mail-Account (§ 1 Abs. 3 dieses Vertrages) zu speichern und
per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder
Rechte Dritter verstoßen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen
Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit
von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen
Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst
auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten
(z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(6) Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße
in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren,
verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber
Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die
diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(7) Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gemäß §
3 Abs. 6 dieses Vertrages gilt auch für Ansprüche Dritter
gleich welcher Art, die aus der möglichen Rechtswidrigkeit von
Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen
E-Mail-Account (§ 1 Abs. 3 dieses Vertrages) gespeichert bzw.
über diesen E-Mail-Account an Dritte übermittelt hat.
4. Sperrung von Inhalten; Sperrung des E-Mail-Accounts
(1) Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz
entgegen der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages
nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte
über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
Dies gilt auch, wenn der Kunde den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account
oder Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß §
3 Abs. 4 dieses Vertrages nutzt.
(2) Wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den
vertragsgegenständlichen Speicherplatz oder E-Mail-Account entgegen
der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages
nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Namen und die ladungsfähige
Anschrift des Kunden Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche
und gerichtliche Maßnahmen gegen den Kunden zu ermöglichen.
5. Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine monatliche Pauschalvergütung
nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2,
(2) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter die in der Bestellung
vereinbarte monatliche Pauschalvergütung zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen. Jede weitere Domain wird separat vergütet.
Die Pauschalvergütung umfasst alle Leistungen des Anbieters gemäß
§§ 1 und 2 dieses Vertrages.
6. Zahlungsmodalitäten
(1) Die Vergütung für das erste Vertragsjahr wird zur Zahlung
fällig, sobald der Speicherplatz zur Verfügung gestellt
wird.
(2) Ab dem zweiten Vertragsjahr wird die Vergütung jeweils im
Voraus am ersten Kalendertag des jeweiligen Vertragsjahres zahlbar.
(3) Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
7. Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) und den vertragsgegenständlichen
E-Mail-Account (§ 1 Abs. 3 dieses Vertrages) einem Dritten teilweise
oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung
zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung
an Dritte in Textform (§ 126 b BGB) zugestimmt hat.
8. Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel seiner Leistungen gemäß §
1 und 2 dieses Vertrages haftet der Anbieter nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit
der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server,
bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht
in seinem Einflussbereich stehen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen
ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche
Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die im Internet angebotenen
Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
9. Laufzeit, Kündigung
(1) Der Provider-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und
kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§
126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von drei
Monaten zum Jahresende.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs.
1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt
für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine
Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig
verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung
zur Zahlung gemäß §§ 5 und 6 dieses Vertrages
nicht nachkommt.
10. Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches
Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten,
die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben,
die Stadt Mölln als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand
verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
AGB-Anhang B (Domainregistrierung)
1. Gegenstand des Vertrages
(1) Der Kunde wünscht die Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains
zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages
ist die Registrierung der vom Kunden gewünschten Domains durch
den Anbieter und die Aufrechterhaltung der Registrierung.
(2) Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind die Bereitstellung von
Speicherplatz für die Speicherung einer Website des Kunden und
die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet.
2. Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden
gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind.
(2) Falls die Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 dieses
Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch
nicht an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter unverzüglich
die Registrierung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. der zuständigen
ausländischen Vergabestelle beantragen.
(3) Falls die Prüfung gemäß § 2 Abs. 2 dieses
Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits
an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten.
Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen
Domains hat der Anbieter nicht.
(4) Rückfragen, die der Anbieter nach der Domain-Anmeldung (§
2 Abs. 2 dieses Vertrages) von den zuständigen Vergabestellen
erhält, wird der Anbieter zügig und in Abstimmung mit dem
Kunden beantworten.
(5) Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung
der Domains schuldet der Anbieter nicht.
(6) Nach der Anmeldung ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber
den zuständigen Vergabestellen alle zumutbaren Maßnahmen
zu ergreifen, um die Registrierung der Domains aufrecht zu erhalten.
Den Erfolg dieser Maßnahmen, d. h. die tatsächliche Aufrechterhaltung
der Registrierung schuldet der Anbieter nicht.
3. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen
auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen
Gesetzen geprüft. Der Kunde versichert, dass sich keine Anhaltspunkte
für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen
ergeben haben.
(2) Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung,
Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen
Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der
Kunde verpflichtet, den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher
Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen
Domains resultieren.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und
die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen anzuerkennen.
Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestellen
sind auf den Webseiten der Vergabestellen im Internet abrufbar.
4. Eintragung der Domains
(1) Für die Eintragung der Domains bei den zuständigen Vergabestellen
ist jeweils eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner
- "Admin-C" - für Rückfragen anzugeben.
(2) Nach den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. muss der "Admin-C"
in der Organisation angesiedelt sein, für die die jeweilige Domain
eingetragen wird und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand
haben. Der "Admin-C" ist nach den Vergabebestimmungen der
DENIC e.G. für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der
Kunde nicht oder nicht mehr
existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
5. Vergütung; Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für jede vertragsgegenständliche
Domain (§ 1 Abs. 2 dieses Vertrages) eine
jährliche Pauschalvergütung, zahlbar für jedes angefangene
Vertragsjahr und jede registrierte Domain (laut Bestellung)
(2) Die Pauschalvergütung gemäß § 5 Abs. 1 dieses
Vertrages umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den
§§ 1 und 2 dieses Vertrages.
(3) Der erste Vertragsmonat bzw. das erste Vertragsjahr beginnt am
Tag der Anmeldung der Domain.
(4) Die Pauschalvergütung für das erste Vertragsjahr wird
für jede einzelne Domain zur Zahlung fällig, sobald die
betreffende Domain registriert ist.
(5) Ab dem zweiten Vertragsjahr wird die Pauschalvergütung jeweils
im Voraus am ersten Kalendertag des jeweiligen Vertragsjahres zahlbar.
(6) Die Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel seiner Leistungen gemäß den §§
1 und 2 dieses Vertrages haftet der Anbieter nach Maßgabe der
Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen
ist die vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung
auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters
gilt.
(3) Der Kunde versichert, dass er über die vertragsgegenständlichen
Domains keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung,
Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen
mit Dritten verstößt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen
Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit
von Inhalten resultieren, die der Kunde über die vertragsgegenständlichen
Domains in das Internet einstellt. Die Freistellungsverpflichtung
umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten
(z.B. Gerichtsund
Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
7. Laufzeit, Kündigung
(1) Der Domain-Beschaffungs-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§
126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Kalenderjahres.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien
unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt
für den Anbieter insbesondere vor, wenn
- der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses
Vertrages nachhaltig verletzt;
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur
Zahlung gemäß § 5 Abs. 1 dieses Vertrages nicht nachkommt.
(4) Nach Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter verpflichtet,
alle Erklärungen abzugeben, die der Kunde benötigt, um Änderungen
an den Domain-Eintragungen bei den zuständigen Vergabestellen
vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Erklärungen
des Anbieters benötigt werden, um Änderungen an den Angaben
zum technischen Ansprechpartner ("Tech-C"), an den eingetragenen
Name Servern, am Zonenverwalter ("Zone-C") sowie an der
Rechnungsanschrift ("Billing Contact") vorzunehmen.
(5) Die Verpflichtungen des Anbieters gemäß § 7 Abs.
4 dieses Vertrages bestehen erst, wenn der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen
aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.
8. Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches
Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten,
die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben,
die Stadt Mölln als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand
verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Güster, im September 2005